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Neues im Briefkastenstreit Stadtpark 4 - 6

Eine auf Antrag vom Amtsgericht Schwedt bestellte, vereidigte Gutachterin hat am 26.01.2005 meinen Briefkasten in Gegenwart des Firmenvertreters der Herstellerfirma JU-Metallwaren, Herrn P. und 2 Mitarbeitern der Wobag Schwedt eG gründlich vermessen und dabei protokolliert festgestellt, dass dieser - wie in meiner Mängelanzeige gegenüber der Wobag dargelegt - in seinen wesentlichsten Parametern grob von den Vorgaben und Empfehlungen der Briefkasten-DIN 32617 abweicht (und folglich auch die baugleichen aller anderen 164 Mieter am Stadtpark 4-6). Auch ein Zugriffstest durch den Einwurfschlitz wurde unter Aufsicht der Gutachterin von den einzelnen Anwesenden durchgeführt und das Ergebnis protokolliert. Dabei konnten alle Anwesenden schon einen einfachen Geschäftsbrief, welcher ganz unten im Kasten auflag, mit bloßer Hand durch den Einwurfschlitz entnehmen. Ein von der Gutachterin vorbereiteter DIN C4 Prüfumschlag ließ sich nicht ganz in den Kasten einschieben und ragte auch nach versuchten Einpressen noch aus dem Einwurfschlitz heraus.

Nur die Stapelhöhe unter der Entnahmesicherung konnte die Gutachterin zum Termin nicht messen, weil der Kasten nicht einmal der DIN-Minimalbreite von 230 mm entspricht und dadurch ihre vorbereitete 40 mm dicke und 230 mm breite Holz-Messlehre von der Entnahmeseite her nicht in den Kasten hineinpasste. Die Gutachterin hat dann nur die Kastentiefe unter Zuhilfenahme eines 5 mm starken Sperrholzwinkels (hinter der Entnahmesicherung angelegt) und eines Zollstocks vermessen. Dies Messung hat die extreme Verkürzung als einen der wesentlichen Mängel vollauf bestätigt. Die Gutachterin hat auch mehrere Beweisfotos von den Mängeln gemacht. Die kombinierte, perfekte Messung der Kastentiefe und der Stapelhöhe unter der Entnahmesicherung habe ich nun erst mal mit meiner eigenen, modifizierten Testlehre exakt durchgeführt.

Ich vermute, dass die Gutachterin die ausstehende Messung eventuell mit einer eigenen, modifizierten Lehre selbst nachholen wird. Doch auch schon ohne diese exakte Messung der Stapelhöhe unter der Entnahmesicherung sagt das Gutachten gerichtsverwertbar alles Wesentliche über die Gesamtheit der vorgefundenen Mängel aus.

Die Briefkästen wurden dann in Bezug auf die zulässige Mietminderung sogar wie nichtexistente Briefkästen eingestuft. (3 - 6% Minderungsanspruch)

Wichtig: Im Ergebnis der Begutachtung wurde die Behauptung der Normstimmigkeit (schriftlich geäußert) durch die Firma JU-Metallwaren widerlegt (und damit auch die Behauptung der Normstimmigkeit durch die Wobag, welche sich bis dato in ihrer Haltung auf das JU-Schreiben gestützt hatte). Der nette Vertreter der Firma JU, Herr P. war im Anschluß an die Begutachtung zu keinem weiteren Gespräch mit mir bereit und zog sofort mit langem Gesicht von dannen. Er war zum Termin auf Einladung der Wobag extra aus Nachterstedt angereist.

Das Gutachten selbst unterliegt natürlich dem Urheberrecht und darf - auch auszugsweise -, nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Gutachterin vervielfältigt, reproduziert oder veröffentlicht werden.
    

 © 2005 - Günter Wendler